Stufen-Führerschein Motorrad

 

Ab dem 19.01.2013 gibt es in Deutschland wieder den Stufen-Führerschein für
die Motorrad-Führerscheinklassen.


Dies bedeutet, dass der
leistungsbegrenzte Führerschein A2 (bis 19.01.2013: A beschränkt) nach
zweijährigem Besitz nicht mehr automatisch auf die leistungsunbegrenzte
Führerscheinklasse A (bis 19.01.13: A direkt) umgeschrieben wird! Für die
Umschreibung auf Klasse A ist ab dem 19.01.2013 eine Aufstiegsprüfung
vorgeschrieben!

 

 

Besitzstandsregelung: Führerscheine, die bis zum

19.01.2013 erteilt wurden, werden nach 2 Jahren

automatisch auf die Klasse A umgeschrieben und es
muss keine Aufstiegsprüfung absolviert werden

 

Stufenweiser Zugang in die nächsthöhere Führerscheinklasse durch eine Aufstiegsprüfung:

 

  • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A2 kann durch eine praktische
    Aufstiegsprüfung die Klasse A erworben werden. Die Vorbereitung auf die
    praktische Prüfung erfolgt in der Fahrschule und kann frühestens 1 Monat vor
    Ablauf der Zweijahres-Frist absolviert werden

oder

  • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A1(früher 1b/125er Motorrad) kann durch eine praktische Aufstiegsprüfung die Klasse A2 erworben werden. Die Vorbereitung auf die
    praktische Prüfung erfolgt in der Fahrschule und kann frühestens 1 Monat vor
    Ablauf der Zweijahres-Frist absolviert werden
  • Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt in der Fahrschule. Die Anzahl der Vorbereitungs-Fahrstunden richtet sich nach Ihrem Können
  • Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben
  • Keine Theoretische Ausbildung und Prüfung
  • Prüfungsdauer: 40 Minuten

 


Wissenswertes:

 

  • Der Direkt-Einstieg (ohne Vorbesitz der Klassen A1 oder A2) in die Klasse A,
    für Personen die älter als 24 Jahre sind, bleibt weiterhin möglich! Hierfür ist
    aber eine komplette Ausbildung incl. theoretischer und praktischer Prüfung
    erforderlich!
  • Wer vor Ablauf der Zweijahres-Frist die nächsthöhere Führerscheinklasse
    erwerben möchte, muß eine Ausbildung incl. theoretischer und praktischer Prüfung
    absolvieren! Das Mindestalter von 24 Jahren für Klasse A und 18 Jahre für Klasse
    A2 ist aber zu beachten!
  • Ein Aufstieg von Klasse A1 direkt zu Klasse A (Klasse A2 wird ausgelassen)
    ist nur mit einer Ausbildung inkl. theoretischer und praktischer Prüfung
    möglich. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre!

 


Für weitere Informationen