Wir bilden nachfolgende Klassen aus.
Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 15 Jahren
Leichtkrafträder; 125cm³; ab 16 Jahren
Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren oder mit zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein
Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren
Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren
Wenn du einen Anhänger ziehst, dessen zG 750 kg übersteigt und dadurch die zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. bei 4.250 kg liegt, musst du deinen Führerschein auf Klasse B96 erweitern. Das ist ohne Prüfung durch eine Schulung möglich.
Für die Führerscheinklassen A und B bieten wir separate Auffrischungsstunden an.
Trainingsinhalte können nach Wunsch und in Abstimmung mit dem Fahrlehrer vereinbart werden.
Trainingsinhalte:
Vorraussetzung
Besitz der jeweiligen Führerscheinklasse