Fahrerlaubnisklassen:

Wir bilden nachfolgende Klassen aus.


Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 15 Jahren

Leichtkrafträder; 125cm³; ab 16 Jahren

Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder

bis 35kW (48 PS)



Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren oder mit zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2


einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein



Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren 

Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren

Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren



Wenn du einen Anhänger ziehst, dessen zG 750 kg übersteigt und dadurch die zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. bei 4.250 kg liegt, musst du deinen Führerschein auf Klasse B96 erweitern. Das ist ohne Prüfung durch eine Schulung möglich.


Auffrischungsstunden

Für die Führerscheinklassen A und B bieten wir separate Auffrischungsstunden an.

Trainingsinhalte können nach Wunsch und in Abstimmung mit dem Fahrlehrer vereinbart werden.

Trainingsinhalte:

  • Auffrischung der Verkehrsregeln durch Teilnahme am theoretischen Unterricht
  • Angstbewältigung im Straßenverkehr
  • Bewältigung schwieriger Verkehrssituationen
  • Einparken
  • Fahren bei Dunkelheit
  • Fahren bei Eis und Schnee (Saisonbedingt und nur im PKW Bereich)
  • Energiesparende Fahrweise
  • kleines 1x1 der Fahrzeugtechnik

 

Vorraussetzung

Besitz der jeweiligen Führerscheinklasse